Zustandekommen des Vertrags und Vertragsbeziehungen
Der:die Besucher:in und der NatFak-Festival e.V., nachfolgend Veranstalter genannt, werden beim Betreten des Veranstaltungsgeländes und der damit verbundenen Teilnahme an der SINGFONIE, Vertragspartner.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Bonn.
Sicherheitskontrollen & Einlass
Eine generelle Kontrolle findet am Eingang nicht statt. Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsdienst ist angewiesen bei Verdachtsmomenten Leibes- und Taschenkontrollen durchzuführen. Außerdem sind die beauftragten Personen berechtigt, die Personalien des:r Besucher:in festzustellen. Jede:r Besucher:in erklärt sich mit dieser Kontrolle einverstanden. Erklärt sich ein:e Besucher:in mit den Kontrollen nicht einverstanden, muss er:sie das Veranstaltungsgelände verlassen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verwehren oder Personen des Platzes zu verweisen.
Grund hierfür sind unter anderem:
- eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe, sexistische oder anderweitig diskriminierende Kleidung, Flyern, Fahnen, Stickern oder Plakate
- das Mitführen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände).
Das unerlaubte Mitführen von Ton- und oder Bildaufnahmegeräten (im Einzelnen unter Aufzeichnungsgeräte & Fotos aufgeführt).
Akkreditierte Pressevertreter und vom Veranstalter beauftrage Personengruppen dürfen auch die unter Aufzeichnungsgeräte & Fotos genannten Gerätschaften mitführen.
Für Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes eine Beaufsichtigung benötigen, übernimmt der Veranstalter keine Verpflichtungen zur Führung dieser Aufsicht. Ebenso übernimmt der Veranstalter keine Aufsichtspflichten für minderjährige Besucher.
Absage, Abbruch der Veranstaltung, Verspätung & Programmänderung
Wird eine Anpassung des Programms durch dem Veranstalter nicht anlastbare Umstände notwendig, ergeben sich hieraus keine Schadensersatzansprüche. Der Veranstalter erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
Änderungen des Bühnenprogramms werden schnellst möglich durch den Veranstalter bekanntgegeben.
Verbote & Hausrecht
Der Veranstalter, und alle von ihm mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen, haben auf dem gesamten Gelände Hausrecht. Dieses wird von dem beauftragten Sicherheitsdienst durchgesetzt bzw. ausgeübt. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes und des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Nicht durch den Veranstalter genehmigte gewerbsmäßige Handlungen (Verkauf, Flyern, Werbung) sind auf der Veranstaltung grundsätzlich verboten.
Das Mitbringen von Tieren ist verboten. Außerdem ist das Klettern auf Bühnen und Stage-Diving strengstens untersagt.
Verstößt ein:e Besucher:in gegen vorbenannte Verbote oder wenn ein:e Besucher:in den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung oder die Gesundheit von sich selbst, anderen Besucher:innen, Künstler:innen oder Mitarbeiter:innen des Veranstalters gefährdet, kann eine Verweisung vom Veranstaltungsgelände erfolgen.
Lebensmittel & Getränke
Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln und Hartverpackungen sind grundsätzlich verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot sind Wasserflaschen sowie Getränke für Kinder.
Das Mitführen von Glasbehältern jeder Art ist verboten.
Auf Becher zur Ausgabe von Getränken kann der Veranstalter ein Pfand erheben. Dieses wird nur bei unversehrter Rückgabe des Bechers durch den Ausleiher oder eine von ihm damit beauftragte Person zurückgezahlt.
Pro Person können nur fünf Becher gleichzeitig zurück gegeben werden.
Ein Sammeln von Pfandbehältern oder Bechern ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung oder im Verdachtsfalle behalten wir uns das Recht vor, Becher ohne Auszahlung des Pfandes einzuziehen.
Aufzeichnungsgeräte & Fotos
Das Fotografieren ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.
Besucher:innen, die Kameras mit Zoomobjektiven, Wechselobjekten und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte für Bild und/oder Ton (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) mitführen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne Erlaubnis des Veranstalters erfolgen, sind verboten. Im Falle einer Veröffentlichung solcher Aufnahmen erfolgt eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung.
Ohrenschutz
Der Veranstalter empfiehlt den Besucher:innen das Mitbringen eines geeigneten Gehörschutzes. Der Veranstalter übernimmt keine Schadenersatzansprüche oder Haftung, so lange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt..
Jugendschutz & Jugendschutzgesetz
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Jugendschutzgesetz. Wer dagegen verstößt (beispielsweise durch Weitergabe von Alkohol an Besucher:innen unter 16 Jahren), riskiert eine Anzeige und kann vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
Grundsätzlich ist die Teilnahme für Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen möglich.
Haftung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für selbst- oder fremdverschuldete Personen- oder Sachschäden, so lange der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschulden.
Nutzungsrechte von Bild- & Tonaufnahmen
Der:die Besucher:in erklärt sich mit Betreten der Veranstaltung unwiderruflich damit einverstanden, dass Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen von ihm:ihr durch den Veranstalter oder durch vom Veranstalter akkreditierte Dritte angefertigt werden. Der:die Besucher:in räumt dem Veranstalter das unentgeltliche, uneingeschränkte, nicht widerrufbare, übertragbare Recht zur Nutzung der Medien zu unter anderem Werbe- und/oder Berichtzwecken ein.